Das Tempern

Tempern eine Form der Wärmebehandlung

 

 Was ist Tempern? 

TempernAls Tempern bezeichnet man das Erwärmen des Materials über einen längeren Zeitraum (einige Minuten bis mehrere Stunden). Das Bauteil wird bis unterhalb der Schmelztemperatur gleichmäßig erwärmt. Dadurch erhöht sich die Beweglichkeit der Moleküle und die Struktur kann optimiert werden, Strukturdefekte werden ausgeglichen. Vorhandene Gase (Luftblasen) werden ausgetrieben. Gebrauchseigenschaften wie zum Beispiel Festigkeit, Chemikalienbeständigkeit und Wärmebeständigkeit werden verbessert.

 Wie gehe ich vor? (3 Phasen)  

  1. gleichmäßiges, langsames Aufheizen (maximal 20°C pro Stunde)
  2. eine konstante Temperatur über einen längeren Zeitraum halten
  3. sehr langsames und gleichmäßiges Abkühlen

Die Dauer der Schritte und die Höhe der Temperatur hängt von den verwendeten Werkstoffen ab. Informationen finden Sie in unseren Verarbeitungshinweisen oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Zum Tempern benutzt man spezielle Industrieöfen, Fragen Sie einen Lackierer in Ihrer Nähe ob er Ihnen weiterhelfen kann.
Kleine Teile können Sie aber auch in einem handelsüblichen Backofen tempern.
Nicht im heimischen Backofen.
Beachten Sie aber das die Angaben der Temperaturregler am Ofen nicht genau sind, benutzen Sie einen Temperaturfühler und tempern Sie vorher ein Probestück.


 Noch ein Tipp!  Carbonveredelung

Industrieformteile aus Kunststoff können durch die Herstellungsverfahren Reste von Trennmitteln enthalten, die verhindern eine optimale Verbindung zwischen Bauteil und Kunstharz.
Zum Entfernen tempern Sie die Teile vorher 1-2 Stunden bei 60°C.


Eine Anleitung im PDF-Format finden Sie hier: das Tempern


Zusätzlich können Sie sich hier schnell und einfach über häufig an uns gestellte Fragen informieren. Häufig gestellte Fragen


Die in dieser Anleitung enthaltenen Angaben beruhen auf sorgfältigen Untersuchungen. Sie dienen der Information, befreien den Verwender jedoch nicht von eigenverantwortlichen Versuchen für die beabsichtigten Zwecke und von Prüfungen der Gefahr einer Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter. Die Angaben sind unverbindlich und stellen insbesondere keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne von Gesetzen dar. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist ausgeschlossen.